Was wird neu im Schuljahr 2011/12?

Die Musikschule gehört nun seit über einem Jahr zur Schule Zollikon. Die Schulpflege hat an ihrer letzten Sitzung eine neue Musikschulordnung sowie ein neues Tarifmodell genehmigt.

Musikschulordnung

Der Betrieb der Musikschule passt sich allgemein mehr dem Schulbetrieb an. So lautet auch in der Musikschule die Maxime – wie in der Schule – "Der Unterricht findet statt". Die Musikschulordnung legt fest, zu welchen Zeiten der Musikunterricht stattfinden kann und in welchen Fällen er allenfalls ausfällt. In der neuen Musikschulordnung wird zudem klarer darauf hingewiesen, dass der regelmässige Besuch des wöchentlichen Musikunterrichts sowie das regelmässige Üben und die Teilnahme an musikalischen Anlässen wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg und deshalb Pflicht sind. Bezüglich Absenzen und Dispensationen gelten dieselben Regeln wie an der Schule. Ebenfalls mehr betont werden die Wichtigkeit des Zusammenspiels und die Tatsache, dass Musikunterricht inhaltlich mehr ist als nur ein Instrument spielen beziehungsweise singen zu lernen.

Bezüglich Ferien und allgemeiner Feiertage gilt der Terminplan der Schule Zollikon. Ausnahmen bilden die schulfreien Tage, an denen sich die Lehrpersonen weiterbilden oder an Kapiteln teilnehmen. An diesen Tagen findet der Unterricht an der Musikschule trotzdem statt. Vor Feiertagen endet der Unterricht jeweils um 18 Uhr, dann wenn auch die Betreuungshäuser schliessen.

Für An- und Abmeldungen sowie für Umteilungsgesuche und Gesuche um Änderung der Lektionsdauer gelten folgende Termine: Für das Herbstsemester der 31. Mai (neu!) und  für das Frühlingssemester der 15. Dezember. Mit der Anmeldung wird die Verpflichtung zum regelmässigen Unterrichtsbesuch anerkannt.

Tarifordnung

Die Schulpflege hatte sich schon vor einigen Monaten zum Ziel gesetzt, mit einer einkommensabhängigen Tarifstruktur analog derjenigen des schulischen Betreuungsangebots eine erhöhte Transparenz (auch bezüglich möglicher Stipendien) zu schaffen sowie sozial verträglichere Schulgelder zu ermöglichen. Konkret: Wer nicht in der Lage ist den Normaltarif zu bezahlen, soll – abgestuft nach steuerbarem Einkommen – eine Ermässigung erhalten können. Da der durch die Schulgelder erreichte Kostendeckungsgrad nicht gesenkt werden soll, können solche Ermässigungen nur angeboten werden, wenn einerseits der Normaltarif etwas erhöht und andererseits der Geschwister- und Mehrfachrabatt abgeschafft wird.

Aufgrund der neuen Tarifstruktur beträgt der Normaltarif für eine 40-Minuten-Lektion neu Fr. 900.— pro Semester. Familien, die ein massgebliches Einkommen von weniger als Fr. 100‘000.— aufweisen, können einen tieferen Tarif geltend machen. Das für eine Reduktion massgebliche Einkommen errechnet sich wie folgt: Reineinkommen gemäss Steuererklärung, zuzüglich 10% des 100'000 Franken übersteigenden Reinvermögens. Die Abstufungen innerhalb der Einkommensskala  lehnen sich an diejenigen des Betreuungsangebotes an. Auf dem Anmeldeformular kann in Zukunft vermerkt werden, ob der Normaltarif bezahlt wird oder (wenn das massgebliche Einkommen unter Fr. 100‘000.— liegt) ein Rabatt beantragt wird. Wer eine Ermässigung wünscht, erteilt damit der Schulverwaltung die Erlaubnis, bei  der Steuerverwaltung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erfragen.

Musikschulen Zollikon und Zumikon

Die Schulpflegen der beiden Nachbargemeinden haben beschlossen, die beiden Musikschulen so weit wie möglich zu harmonisieren, was sie mit einer anfangs März abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung  untermauern. Ab Schuljahr 2011/12 gelten gleiche Anstellungsbedingungen für die Musiklehrpersonen, gleiche Schulgeld-Normaltarife, gleiches Angebot  und eine einheitliche Musikschulordnung. Die damit erreichte Stärkung ermöglicht eine breitere Palette des Unterrichtsangebots. Instrumente und Gruppenkurse, welche vorher nicht im Angebot standen, können neu angeboten werden. Durch die Zusammenarbeit besteht mehr Flexibilität für die Ensemble-Bildung, welche heute eine zentrale Rolle bei der Motivationsförderung von Kindern und Jugendlichen spielt. Konzerte und Projekte können gemeinsam geplant und durchgeführt werden.

Für ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Musikschulleiter Michael Gohl kann jederzeit ein Termin vereinbart werden: Tel. 044 396 37 61 oder michael.gohl(at)schulezollikon.ch.