Tarife für die Angebote der Betreuungshäuser

Wer über ein steuerbares Einkommen von weniger als Fr. 120'000 verfügt, kann von einer Tarifreduktion Gebrauch machen. Lesen Sie dazu bitte die Tarifbestimmungen weiter unten auf dieser Seite.

Steuerbares 
Einkommen

Reduktion  

Modul B   

Modul C    

Modul D   

Modul E

über 120'000  

   

  0%

20.00

63.00

48.00

80.00

110'001 - 120'000

  5%

19.50

60.50

46.00

76.50

100'001 - 110'000

10%

19.00

57.50

44.25

73.00

95'001  -  100'000

15%

18.50

55.00

42.25

69.50

90'001  -  95'000

20%

18.00

52.50

40.50

66.00

85'001  -  90'000

25%

17.50

50.00

38.50

62.50

80'001  -  85'000

30%

17.00

47.00

36.50

59.00

75'001  -  80'000

35%

16.50

44.50

34.75

55.50

70'001  -  75'000

40%

16.00

42.00

32.75

52.00

65'001  -  70'000

45%

15.50

39.00

31.00

48.50

60'001  -  65'000

50%

15.00

36.50

29.00

45.00

55'001  -  60'000

55%

14.50

34.00

27.00

41.50

50'001  -  55'000

60%

14.00

31.00

25.25

38.00

45'001  -  50'000

64%

13.60

29.00

23.60

35.20

40'001  -  45'000

68%

13.20

27.00

22.20

32.40

35'001  -  40'000

72%

12.80

24.80

20.60

29.60

30'001  -  35'000

76%

12.40

22.80

19.20

26.80

bis 30'000

80%

12.00

20.60

17.60

24.00

Allgemeine Anmelde- und Tarifbestimmungen Betreuungshäuser

  • Anmeldungen für das Betreuungshaus erfolgen bis 30. Juni verbindlich für das ganze folgende Schuljahr an die Schulverwaltung.
  • Die Betreuungszeiten für die zusätzlich schulfreien halben und ganzen Tage während des Schuljahres werden mit der Jahresanmeldung verbindlich gewählt. Änderungen können der Schulverwaltung bis 10 Tage vor dem entsprechenden Tag ohne Kostenfolge gemeldet werden.
  • Eine Änderung der Betreuungsmodule für das zweite Semester kann bis 25. Januar kostenlos vorgenommen werden. Das entsprechende Formular kann im Internet heruntergeladen oder bei der Schulverwaltung bezogen werden.
  • Die Anmeldung für Ferientage ist spätestens 10 Tage vor Ferienbeginn einzureichen. 
  • Eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.— wird erhoben:
     - Bei Eintreffen der Anmeldungen nach den angegebenen Fristen (s. oben).
     - Bei Änderung der angemeldeten Module und Tage während des Semesters. 
  • Als steuerbares Einkommen gilt das Reineinkommen gemäss Steuerausweis, zuzüglich 10% des Fr. 100‘000.— übersteigenden Reinvermögens.
  • Das steuerbare Einkommen ergibt sich aus den Einkünften der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten und deren Lebenspartner. Konkubinatspartner sind bei der Berechnung des Einkommens Ehepartnern gleichgestellt.
  • Die Überprüfung und allfällige Neuberechnung des Beitrages erfolgt jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres durch die Schulverwaltung. Das Einholen der Daten bei der Steuerverwaltung bedingt das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Bei Nichtvorliegen wird der Maximalbetrag verrechnet.
  • Nehmen zwei oder mehr  Kinder derselben Familie die Module C, D oder E in Anspruch, reduzieren sich die Tarife um 10%. 
  • Beim Tarif B für die Mittagsbetreuung wird kein Geschwisterrabatt gewährt.
  • An schulfreien Tagen während des Semesters gilt der Tarif C.
  • In Härtefällen kann die Schulpflege auf begründeten Antrag die Beiträge individuell ermässigen. 
  • Die Tarife werden wenn erforderlich der Teuerung angepasst.