Die Schule Zollikon möchte ihre Räume und Anlagen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Nachstehend einige Schwerpunkte aus dem Reglement zur ausserschulischen Nutzung von Räumen und Anlagen (ANRA) der Schule Zollikon. Das vollständige Reglement finden Sie im Fenster rechts:
- Die allgemeinen Räume der Schule Zollikon stehen der Öffentlichkeit ausserhalb des Schulbetriebes grundsätzlich zur Verfügung.
- In der Regel ist die Nutzung kostenpflichtig.
- Personen aus Zollikon zahlen einen um 50% reduzierten Tarif, wobei zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung unterschieden wird.
- Öffentlich-rechtlichen Organisationen der Gemeinde Zollikon und Mitarbeitenden der Schule (unter gewissen Bedingungen) sowie vorläufig auch Vereinen und Stiftungen mit Sitz in Zollikon stehen die Anlagen bei einer nicht-kommerziellen Verwendung kostenlos zur Verfügung.
- Zusätzlich verlangte Hauswartleistungen, wie das Einrichten der Räume mit Stühlen und Tischen, werden in Rechnung gestellt.
- Für alle Nutzungen ist ein Gesuch erforderlich: bei einem einmaligen Anlass muss dieses spätestens sechs Wochen im Voraus bei der Schulverwaltung eingereicht werden, bei der dauernden Belegung von Anlagen und Räumen während eines Schuljahres jeweils bis zum 1. Mai.
- Nach klar definierten Regeln können Gesuche mit Auflagen verbunden oder gar abgelehnt werden.
Das Reglement und die Tarifordnung stehen rechts im Fenster zum Herunterladen bereit oder können bei der Schulverwaltung bestellt werden: info@schulezollikon.ch.
Die Schule freut sich, ihre Türen für möglichst viele Personen öffnen zu können.