Tarifordnung

Das Ziel dieser Tarifordnung ist, mit einer einkommensabhängigen Tarifstruktur analog derjenigen des schulischen Betreuungsangebots eine erhöhte Transparenz (auch bezüglich möglicher Stipendien) zu schaffen, sowie sozial verträglichere Schulgelder zu ermöglichen. Konkret: Wer nicht in der Lage ist den Normaltarif zu bezahlen, soll – abgestuft nach steuerbarem Einkommen – eine Ermässigung erhalten können.

Etwa 62% der Kosten für den Musikunterricht werden durch die öffentliche Hand gedeckt. 

Musikschulordnung

Auch in der Musikschule gilt die Maxime – wie in der Schule – "Der Unterricht findet statt". Die Musikschulordnung legt fest, zu welchen Zeiten der Musikunterricht stattfinden kann und in welchen Fällen er allenfalls ausfällt. Darin wird zudem klar darauf hingewiesen, dass der regelmässige Besuch des wöchentlichen Musikunterrichts sowie das regelmässige Üben und die Teilnahme an musikalischen Anlässen wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg und deshalb Pflicht sind. Bezüglich Absenzen und Dispensationen gelten dieselben Regeln wie an der Schule. Ebenfalls mehr betont werden die Wichtigkeit des Zusammenspiels und die Tatsache, dass Musikunterricht inhaltlich mehr ist als nur ein Instrument spielen bzw. singen zu lernen.

Ferien und allgemeine Feiertage betreffend gilt der Terminplan der Schule Zollikon. Ausnahmen bilden die schulfreien Tage, an denen sich die Lehrpersonen weiterbilden oder an Kapiteln teilnehmen. An diesen Tagen findet der Unterricht an der Musikschule trotzdem statt. Vor Feiertagen endet der Unterricht jeweils um 18 Uhr, dann, wenn auch die Betreuungshäuser schliessen.

Für An- und Abmeldungen sowie für Umteilungsgesuche und Gesuche um Änderung der Lektionsdauer gelten folgende Schlusstermine: Für das Herbstsemester der 31. Mai und für das Frühlingssemester der 15. Dezember. Alle An- und Abmeldungen, sowie alle Änderungswünsche müssen schriftlich per E-Mail an die Musikschul-Verwaltung gesandt werden. 

Mit der Anmeldung wird die Verpflichtung zum regelmässigen Unterrichtsbesuch anerkannt.