Verhandlungsbericht der Schulpflege vom 8. Juli 2025
Der Verhandlungsbericht der Schulpflege vom 8. Juli 2025 ist auf der Seite der Schulpflege (unter Dokumente) verfügbar.
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Verhandlungsbericht der Schulpflege vom 8. Juli 2025
Kumulierung von Jokertagen ab Schuljahr 2025/26 möglich
An den Volksschulen im Kanton Zürich dürfen gemäss §30 der Volksschulverordnung pro Schuljahr zwei Jokertage bezogen werden, während derer dem Unterricht ohne Angabe von Gründen fernge-blieben werden kann. Aktuell verfallen nicht bezogene Jokertage am Ende eines Schuljahres. Die Schulpflege hat beschlossen, dass ab Beginn des Schuljahres 2025/26 die vorgesehene Anzahl Jokertage pro Schulstufe (Kindergarten 4 / Unterstufe 6 / Mittelstufe 6 / Oberstufe 6) auch kumuliert bezogen werden kann. Gleichzeitig hat die Schulpflege festgelegt, dass in der ersten und letzten Schulwoche einer Schulstufe keine Jokertage bezogen werden dürfen, in der Sekundarschule zusätz-lich nicht am Ende der 2. Sek, wenn ein Kind ins Kurzgymnasium wechselt.